70 Jahre Privatschulfreiheit
Am 23. Mai 2019 feierte das Grundgesetz seinen 70. Geburtstag. Für uns als Schule in freier Trägerschaft ist dies ein Grund besonders dankbar zu sein, ist doch in diesem Grundgesetz als eines der Grundrechte in Art. 7 verankert, dass das Recht zur Errichtung von privaten Schulen gewährleistet wird.
Privatschulen orientieren sich an den gesellschaftlichen Anforderungen und bereichern das Bildungsangebot. Mit ihren unterschiedlichen pädagogischen Konzepten richten sich Privatschulen an den Begabungen und Interessen ihrer Schülerinnen und Schüler aus.
Der Verband Deutscher Privatschulverbände (VDP), in dem die FES auch Mitglied ist, hat zu diesem Anlass eine besondere Broschüre herausgebracht, die Sie bei uns auf Anfrage erhalten können bzw. hier downloaden können.