Ihr Weg zu uns

Anmeldung an der FES Lörrach

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Schulen. Wenn Sie Ihr Kind bei uns anmelden möchten, benötigen Sie einen Anmeldebogen für die gewünschte Schulart. Diesen erhalten Sie am Infoabend oder über die Schüleraufnahme. Diesen schicken Sie bitte samt der notwendigen Unterlagen (Grundschulempfehlung etc.) ausgefüllt an uns zurück.


Kontakt zur Schüleraufnahme:

Grundschule weiterführende Schularten
Lydia Führe Raphael Senn Susanne Dippert
Tel. +49 7621 940948-411 Tel. +49 7621 940948-612 Tel. +49 7621 940948-124
E-Mail: E-Mail: E-Mail:

Informationen zum Aufnahmeverfahren

Klasse 1 Schuljahr 2024/25

Die Erstklässler müssen zunächst auf jeden Fall an der für sie zuständigen staatlichen Grundschule angemeldet werden! Erst mit einer schriftlichen Aufnahmebestätigung der Freien Evangelischen Schule kann das Kind dort offiziell umgemeldet werden.
Anmeldeschluss für alle FES-Grundschulen: 1. März 2024

Klasse 5 Schuljahr 2024/25

Die Anmeldung erfolgt über die Grundschulempfehlung.

Anmeldeschluss:  10. Februar 2024 (für Fünftklässler von extern)
Die Aufnahmeentscheidung fällt vor den Anmeldeterminen an den öffentlichen Schulen.

Anmeldeschluss 1. Februar 2024 (für Fünftklässler intern, also Schüler, die bereits jetzt eine FES-Grundschule besuchen)

Hinweis: Falls Sie Interesse am GymnasiumGemeinsam haben, empfehlen wir Ihnen, diese Information vorab zu lesen.

Berufliches Gymnasium

Anmeldeschluss: 1. März 2024

  • Technisches Gymnasium, Profil Gestaltungs- und Medientechnik (TGG)
  • Sozial- und Gesundheitswissenschaftliches Gymnasium, Profil Soziales (SGGS)

Quereinsteiger alle Klassenstufen

In den meisten Fällen der so genannten "Quereinsteiger” kann über einen Schulplatz erst kurz vor den Sommerferien entschieden werden, da die Situation in den einzelnen Klassen abgewartet werden muss. Die Anmeldung ist jederzeit möglich.

Schulgeld

Schulgeld

Als staatlich anerkannte Schule erhalten wir staatliche Zuschüsse des Landes Baden-Württemberg. Weil diese jedoch die anfallenden Kosten nicht decken, erheben wir ein sozialverträgliches und nach Einkommen gestaffeltes Schulgeld. Dieses liegt zwischen 21 € in der niedrigsten und ca. 400 € in der höchsten Stufe. Berechnungsgrundlage ist das monatliche Nettoeinkommen der Sorgeberechtigten zuzüglich weiterer Einnahmen wie Kindergeld, Unterhaltsleistungen sowie Miet- oder Zinseinnahmen. Im Mittel liegt das Schulgeld bei etwa € 160 pro Monat. Mit der einkommensabhängigen Staffelung, die der Gesetzgeber vorschreibt, soll eine Chancengleichheit im Bildungssystem unabhängig von den Besitzverhältnissen der Eltern gesichert werden.

Hier finden Sie die aktuellen Schulgeldtabellen für die einzelnen Schularten: 

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